Freitag, 25. Juni 2010

Australische Übungsaufgaben mit deutschen Einrichtungen - Level 3

In der nächsten Stufe geht es nun darum, ob man Elterngeldanspruch hat oder nicht. Generell gilt dabei: Wer in Deutschland wohnt und ein Kind hat, kann in den ersten drei Lebensjahren des Kindes bis zu 12 bzw. 12+2 Monate Elterngeld beanspruchen, selbst wenn er/sie keine Arbeitsstelle hat. So weit, so gut. Jetzt bauen wir da mal ein paar juristische Stolpersteine ein ...
Da ihr mehr als sechs Monate am Stück ins Ausland wollt, nimmt euch zu allererst das Amt den deutschen Wohnsitz weg. Fragt man da jetzt in Bayern nach, dann kriegt man wenn man Pech hat die folgende Auskunft: "Geht net, sie sind ja net in Deutschland." Tja, Bayern ist eben noch nicht ganz in Europa angekommen, denn nach Europarecht stimmt das nicht ganz: Ihr könntet ja noch einen "Bezug" zu Deutschland haben, wobei unter "Bezug" beim Amt ein Geldbezug gemeint ist. Sowas wird einem aber natürlich nicht verraten außer man hat es zufällig mit einem wirklich netten Beamten zu tun, der sich mit vielen Details länderübergreifenden Rechts auskennt.
Nun habt ihr beide ein Stipendium aus Deutschland, werdet also aus Deutschland bezahlt. Dumm nur dabei: Das Amt sieht Stipendien als Privatspass an, es existiert nämlich kein Arbeitsvertrag, gilt damit nicht als Bezug (was uns aus unserer Übungsaufgabe mit dem Finanzamt ja schon klar war). Was ihr aber auch noch habt, ist ein Arbeitsvertrag mit der Uni Bayreuth, von dem ihr im Moment aus Fortbildungsgründen auf unbezahltem Urlaub seid. Huhuh, es existiert also ein Arbeitsvertrag, egal ob der gerade ruht oder nicht, ihr habt einen Bezug zu Deutschland.
So, jetzt kommt aber noch ein bissl Mathematik dazu, denn: Erstmal müsst ihr Elternzeit bei eurem Arbeitgeber beantragen, also nicht Elterngeld bei der Kasse, sondern Elternzeit. Das Ganze muss mindestens sieben Wochen vor Geburt bzw. errechnetem Geburtstermin geschehen. Nun gut, aber euer Arbeitsvertrag ist befristet, heißt wenn ihr aus der Beurlaubung Elternurlaub macht, dann kann es passieren, dass die Uhr des Vertrages wieder läuft. Zudem, wenn denn erstmal der Arbeitgeber den Elternurlaub genehmigt und die Kasse das Elterngeld genehmigt, dann stehen euch 67% eures Durchschnittsnettoeinkommens der letzten 12 Monate (in denen ihr dank Heirat irgendwann mal die Steuerklasse geändert habt und auch nur 8 Monate angestellt wart) zu, heißt also etwa 0.67 * 8 / 12 * letztes Gehalt. Dafür ist dann womöglich euer Arbeitsvertrag abgelaufen, wenn ihr zurückkehrt...
Daher, war nett mal darüber geredet zu haben mit drei Beamten/Angestellten, die sich am Schluss auch teilweise nicht mehr halten konnten und bei jedem neuen Detail das Lachen anfangen mussten, im Endeffekt heißt das aber "tja, schön, dass es das gibt, aber ist wohl nix für uns".

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